3.2 Anonymität
Folien-Nr. und Quellenangabe | Inhalt | Didaktischer Hinweis |
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Folie Nr. 5, Quelle: https://www.privacy-handbuch.de/handbuch_19a.htm; https://wiki.ubuntuusers.de/Sicherheits-Einmaleins/#Passwoerter\ | ..und jetzt? (Handlungsmöglichkeiten eröffnen) | Ziel: Unterscheidung zwischen Anonymität und Persönlichkeitsschutz sowie Probleme der Anonymität aufzeigen. Anregung zur Reflexion des eigenen Nutzungsverhalten |
Anonymität als Lösungsstrategie? Anonym zu sein mag schnell als praktische Lösung erscheinen. Diese aber umzusetzen bzw. herzustellen ist sehr aufwändig und bedarf eines soliden Wissens über Software, Hardware, Kryptographie und insbesondere der Einhaltung penibler Nutzungsregeln. Außerdem bringt das Wissen über die eigene Anonymität häufig auch unerwünschtes Verhalten mit sich, da sich zugleich das Gefühl einstellt für das eigene Verhalten nicht belangt werden zu können und dementsprechend keine Verantwortung übernehmen zu müssen. Klassische Beispiele sind Mobbing-Attacken, sogenannte Hasskommentare (also die verbale Entladung aller Gedanken, die in einem Face-to-Face-Gespräch eher nicht ausgesprochen werden würden, da diese z.B. sozial unerwünscht sind) oder eben auch Straftaten. Weiterhin kann die Herstellung von Anonymität auch dazu führen, dass Menschen paranoid werden (also ständig das Gefühl haben von Allem und Allen verfolgt zu werden), das Vertrauen zueinander und letztlich nahezu alle zwischenmenschlichen Beziehungen verlieren. Zudem ist in einem solchen Zustand die Empänglichkeit für die verschiedensten Verschwörungstheorien oftmals gesteigert.
Unterscheidung Anonymität und Persönlichkeitsschutz: Zunächst muss unterschieden werden zwischen Anonymität und dem Schutz der Persönlichkeit, auch wenn beides miteinander zusammenhängt. Bezüglich der Nutzung des Internets ist Anonymität gewährleistet, wenn: Nichtbekanntsein, Nichtgenanntsein und Namenlosigkeit auf alle Aspekte zutrifft (z.B. Nutzer_in ansich, genutztes Gerät, genutzter Zugang zum Internet, Aktivitäten im Internet etc.). Im Falle des Schutzes der Persönlichkeit geht es vielmehr um die Umsetzung des Schutzes und die Einhaltung der Persönlichkeitsrechte (in der BRD, Art. 1, Abs.1 und Art. 2, Abs. 1 des GG sowie weitere Persönlichkeitsrechte, wie das Recht am eigenen Bild).
Lösungsansatz: Es müssen Wege gefunden werden, wie Menschen sich selbst und das eigene Umfeld schützen können (z.B. gegenseitiges Vertrauen aufbauen, Respekt für- und miteinander und gemeinsame Ziele entwickeln). Zusätzlich sollte das eigene Nutzungsverhalten im Internet betrachtet, analysiert und ggf. verändert werden.