2.7 Beispiel für eine Gruppenarbeit

Gegen Ende des Workshops sollte es zur praktischen Anwendung des Erlernten kommen. Hierfür eignen sich offene Gestaltungsübungen, aber auch explizit eine Gruppenarbeit, damit die Teilnehmer*innen sich Gedanken machen, wie sie ein bestimmtes Thema gestalterisch umsetzen.

Beispiel für eine Gruppenarbeit: Lest bitte folgenden Gesetzestext zu Artikel 5 des Grundgesetzes. Tauscht Euch über dessen Inhalt aus. Sammelt Stichpunkte dazu und gestaltet gemeinsam einen oder mehrere Flip-Charts. Überlegt dabei auch, wie Ihr das Thema später vortragen wollt.

Mögliche Variation der Gruppenarbeit: Verteilung der drei Absätze auf je eine Gruppe, die je einen oder mehrere Flipcharts zu einem der drei Absätze/Unterpunkte gestaltet.

Artikel 5 des Grundgesetzes:

"(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung." (Quelle: https://dejure.org/gesetze/GG/5.html, abgerufen am 29.08.2017)

Mögliche Erweiterung der Gruppenarbeit:

Um das Thema der Gruppenarbeit zum Artikel 5 des Grundgesetzes (Pressefreiheit, Jugendschutz und Kunstfreiheit) zu ergänzen, könnte ein aktueller Artikel zum Thema der Gefährdung von Pressefreiheit eingebracht werden, wie der im Folgenden verlinkte Artikel, der unter dem Titel:

Pressefreiheit weltweit in Gefahr - auch in Demokratien am 26.4.2017 in der Zeit Online veröffentlicht wurde. (Quelle: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-04/reporter-ohne-grenzen-pressefreiheit-rangliste-demokratien, abgerufen am 30.08.2017)

In diesem Zusammenhang könnte auch der mit dem Platz 16 von 180 relativ schlechte Platz Deutschlands auf der weltweiten Rangliste der Pressefreiheit im Jahr 2016 thematisiert werden. Die Liste wird von Reporter*innen ohne Grenzen jährlich zusammenstellt. (Quelle: https://www.reporter-ohne-grenzen.de/deutschland/, abgerufen am 30.8.2017)

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